AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages – in der Folge Reisevertrag genannt -, den Buchende mit der Freizeitproduktionen GmbH - im Folgend Veranstalter genannt- entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß.

Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in allen detaillierten Werbeunterlagen gemäß § 6 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht.

 

1. BUCHUNG/VERTRAGSABSCHLUSS

Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden. Nach Eingang einer Buchung ist eine Anzahlung in der Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen die Aushändigung der Reiseunterlagen (Detailbeschreibung) an den Reisenden fällig.

Zusatzkosten bei verspätetem Zahlungseingang für Expresszustellungen, Kurierdienst, etc. werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Umbuchung von einer bereits getätigten Buchung auf eine andere Veranstaltung ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Es werden keine mündlichen, telefonischen oder anderen schriftlichen Anmeldungen entgegengenommen. Das Anmeldeformular muss bis zum Anmeldeschluss bei uns eintreffen (Datum der Online-Anmeldung). Später eingegangene Anmeldungen werden nur bei freien Restplätzen berücksichtigt. Mit Einlangen der Anmeldung ist diese verbindlich. Nach der Anmeldung wird vom Veranstalter automatisch eine Bestätigung generiert und zugemailt. Alle weiteren erforderlichen Informationen werden nach der Anmeldung per Post zugestellt.

2. VERTRAGSINHALT, INFORMATIONEN UND SONSTIGE NEBENLEISTUNGEN

Über die auch einen Veranstalter treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihnen angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Verkaufsunterlage (Katalog bzw. Prospekt, Homepage) sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Derartige Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten.

3. UNSERE LEISTUNGEN

Der Leistungsumfang ist aus den Beschreibungen der für den Reisezeitraum gültigen Homepage sowie aus den Angaben der Reisebestätigungen ersichtlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen auch nach Vertragsabschluss eine Änderung der ursprünglichen Angaben zu erklären. Der Charakter einer Berg-, Ski- oder Fahrradreise verlangt bei bestimmten Gegebenheiten unter Umständen Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung. Dies gilt insbesondere bei veränderten Straßen- bzw. Wegverhältnissen, Flugplanänderungen, Hotelüberbuchungen, bei Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür u.ä.. Die Ausschreibungen stellen in erster Linie den Charakter sowie den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den tatsächlichen Reiseablauf im Detail festzulegen.

4. RECHTSGRUNDLAGEN BEI LEISTUNGSSTÖRUNGEN

4.1. Gewährleistung

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

4.2. Schadenersatz

Verletzt der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist der Veranstalter dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Veranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet der veranstalter nur, wenn nicht beweisbar ist, dass diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben (ausgenommen Personenschäden). Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Veranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren und vor abreise eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

4.2.1. Haftungsbeschränkung

Bei allen Reisen erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbständigen Skifahrers/Bergsteigers/Tourengehers/Fahrradfahrers/Wanderers. Alle Touren erfolgen auf eigenes Risiko unter der Leitung des Bergführers oder Bikeguide, Wanderführer bzw. Reiseleiters. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Teilnehmer erwartet. Der VEranstalter übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reiseteilnehmer mit seiner Anmeldung bestätigt. Die konditionellen, gesundheitlichen und technischen Anforderungen an die Reiseteilnehmer, auf die in den Beschreibungen jeder Reise hingewiesen wird, sind ernst zu nehmen. Alle Reisen werden vom Veranstalter gewissenhaft vorbereitet. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiver Reiseziele wird keine Garantie übernommen. Es liegt in der Natur der Reisen, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Buchenden bestehen bleibt.

4.3. Mitteilung von Mängeln

Der Kunde hat jeden Mangel des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einer repräsentativen Person des Veranstalters (Bergführer, Bikeguide, Wanderführer, Reiseleiter) mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekannt gegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten vom Veranstalter, entweder den jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, lokale Agentur) oder den Veranstalter direkt über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Bergführer oder -Bikeguides und/oder Leistungsträger sind berechtigt Mängelanzeigen des Veranstalters entgegenzunehmen – sie sind aber nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

4.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze

Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warscheuer bzw. Montrealer Übereinkommen und deren Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Gesetz.

5. GELTENDMACHUNG ALLFÄLLIGER ANSPRÜCHE

Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege eines Vermittlungspartners geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist. Ansprüche müssen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen geltend gemacht werden.

6. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Der Kunde/Auftraggeber kann dem Veranstalter jederzeit mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Aus Gründen der Eindeutigkeit muss dies schriftlich geschehen.

6.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise

6.1.1. Rücktritt ohne Stornogebühr

Abgesehen von den gesetzlichen Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden Fällen vor Reisebeginn zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung sowie eine gemäß Abschnitt 7.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10% eine derartige Vertragsänderung. Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege der Vermittlungspartners dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigten Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

6.1.2. Anspruch auf Ersatzleistung

Bei Stornierung der Reise – ohne Verschulden des Kunden – durch den Veranstalter kann der Kunde, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut 6.1.1. nicht Gebrauch macht, anstelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen vom Veranstalter veranstalteten Reise verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

6.1.3. Rücktritt mit Stornogebühr

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Bei der Buchung mehrerer Leistungen zu einem Gesamtpreis gilt als Zeitpunkt des Reiseantritts jener des Antrittes der ersten Leistung. Der Kunde ist in allen nicht unter 6.1.1. genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Die Stornobedingungen des Veranstalter weichen von den ARB in der Fassung 1992 ab und betragen:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 85%

Bei vermittelten Reisen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht. Wir setzen zur Teilnahme an unseren Reisen eine Reiseschutzversicherung zur Deckung von Stornokosten voraus und empfehlen darüber hinaus eine Reiseschutzversicherung, die sowohl Storno-, Abbruch-, Krankenrücktransport- und Bergungskosten beinhaltet.

6.2. Rücktritt vom Veranstalter vor Antritt der Reise

6.2.1. Wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die Reise bis zum 21. Tag vor Reisebeginn vom Veranstalter abgesagt werden.

6.2.2. Die Stornierung der Reise erfolgt aufgrund höherer Gewalt, d.h. Aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählen Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen, widrige Wetterbedingungen, Erkrankung des Bergführers/Bikeguides sowie sonstige Gründe, die eine Leistungsdurchführung unmöglich machen.

6.2.3. In den Fällen 6.2.1. und 6.2.2. erhält der Kunde die geleistete Anzahlung innerhalb von sieben Werktagen rückerstattet. Ein Anspruch auf eine Verzinsung der Anzahlung besteht nicht. Das Wahlrecht gemäß 6.1.2. steht ihm zu, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

6.3. Rücktritt vom Veranstalter nach Antritt der Reise

6.3.1. Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine vorzeitige Rückreise, Übernachtungskosten, Mahlzeiten etc.) gehen zu Lasten des Kunden.

6.3.2. Der Veranstalter ist berechtigt eine Reise wegen der „Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung“ abzubrechen (z.B. bei widrigen Wetterbedingungen, Erkrankung des Bergführers/Bikeguides, staatlichen Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, Epidemien, Naturkatastrophen etc.). Die Reiseteilnehmer haben Anspruch auf anteilige Erstattung der nicht angefallenen Aufwendungen des Veranstalters, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Zusätzlich anfallende Kosten sind von den Reiseteilnehmern zu tragen.

ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES

7.1. Preisänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht vom Willen des Veranstalters abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungs- bzw. der Aufenthaltskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (Landegebühren, Ein-/Ausschiffungsgebühren, Flughafen- und Sicherheitsgebühren, Kerosinzuschläge, staatlich festgelegte Tarife) oder Wechselkursänderungen. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10% ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr möglich (siehe Abschnitt Punkt 6.1.1.).

7.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise

Bei Änderungen, welche der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Punkt 4 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird/nicht erbracht werden kann, so kann der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie von Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit welcher der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

8. REISEINSOLVENZVERSICHERUNG

Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjilestr. 4, A-1220 Wien, Tel. +43 1 317 25 00, Fax +43 1 319 93 67

9. ALLGEMEINES

Erfüllungsort ist Innervillgraten/Österreich. Alle Angaben entsprechen dem Stand Juni 2012. Die Eintragung ins Verzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist unter der Eintragsnummer 2014/0061 erfolgt. Sollte eine der oben stehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche gültige oder wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am weitesten entspricht.

Stand 01. Juni 2020

! ALLE KUNDENGELDER SIND DURCH DIE REISEGARANTIE TRAVEL SECURITY ABGESICHERT !

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